AZ-Service GbR - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote
Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend.
Alle Preisangaben gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Angebote f�r die Verteilung von Prospekten, Zeitschriften und ähnliches beruhen auf Angaben
vom Auftraggeber (im weiteren AG genannt) zu Format, Gewicht als auch der erteilten
Aufgabenstellung, der Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete.
Veränderungen zu den abgesprochenen Voraussetzungen f�hren zu einer
veränderten Preisgestaltung.
Die über Briefkästen zugestellten Verteilobjekte müssen Briefkastenformat aufweisen.
Sperrige Sendungen erhalten in der Regel einen Preisaufschlag. Die Ortsaufstellung ist dabei
Bestandteil des Vertrages.

Anlieferung
Das Verteilgut ist rechtzeitig, bis spätestens 3 Werktage vor Verteilbeginn frei Haus an
die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern, falls nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer
(im Weiteren AN genannt) haftet f�r sorgsame Lagerung in ihren Räumen.
Bei verzögerter Anlieferung, kurzfristigen Änderungen des Auftrages oder anderen vom AG
zu vertretenden Gründen, wird der Verteiltermin neu disponiert.
Entstandene Aufwendungen f�r Wartezeit, Personalbereitstellung sowie Transport-
und Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des AG.
Jedes Werbematerial ist uns zahlenmäßig in gleichen Abpackeinheiten gebündelt,
verschnürt, verschwei�t oder in handelsüblichen Kartons jeweils zu gleichen Einheiten
verpackt anzuliefern.
Die Kontrolle der Mengen bei der Anlieferung erfolgt auf der Grundlage der
auf den Verpackungseinheiten ausgewiesenen Stückzahlen.
Fehlmengen oder Überlieferungen, die sich bei der Kommissionierung herausstellen,
weil die tatsächlichen Mengen in den Abpackeinheiten mit den ausgewiesenen
nicht übereinstimmen, gehen nicht zu unseren Lasten.
Sofern nicht in gleichen Einheiten verpackt wurde, berechnet der AN f�r die Bündelung
0,02 Euro je St�ck.
Die vereinbarte Materialliefermenge enthält stets eine Dispositionsreserve (ca. 5 Promille)
zum Ausgleich.
Reicht das angelieferte Material nicht aus, so liegt es in unserem Ermessen, die vorhandene
Stückzahl in einem vereinbarten Gebiet zu platzieren.

Durchführung
Die Zustellung erfolgt ausschlie�lich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf.
Pro Briefkasten wird grunds�tzlich nur ein Exemplar eingeworfen. Es sei denn, der AG w�nscht
eine andere Abdeckungsquote.
Bei nicht erlaubtem Briefkasteneinwurf in Hochh�usern, kann eine mit der Hausverwaltung
abgestimmte Menge an den daf�r festgelegten Platz abgelegt werden.
Bei Häusern mit einem Sammelbriefkasten f�r das gesamte Haus, werden immer nur 3 Expl. eingesteckt.
Ein Haus mit Innenbriefk�sten, welches nach mehrmaligen Klingeln nicht geöffnet wird,
kann nicht bedient werden.
Einwurfverbote, die gut gekennzeichnet sind werden grundsätzlich beachtet.
Geschäfte, Büros, Heime, Gewerbebetriebe, Kasernen, Ausländer- und Feriensiedlungen, sowie
Häuser auf Betriebsgeländen und solche, die au�erhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes
liegen, sind von der Verteilung ausgenommen.
F�r die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen.
Überdrucke und Restmengen von Werbesendungen unter 5 Prozent werden bis zu 2 Wochen
nach dem vereinbarten Verteiltermin aufbewahrt.
Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt.
Eine weitere Lagerpflicht besteht nicht.

Gew�hrleistung
Das Verteilunternehmen haftet nicht f�r den Werbeerfolg.
F�r Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte haftet der AG.
Bei Beanstandungen von Inhalt oder Form sind wir berechtigt die Verteilung insgesamt
oder teilweise abzulehnen.
Für Objekte, welche gegen bestehende Gesetze (rassendiskriminierend, pornographisch,
kriegsverherrlichend,�), versto�en, wird eine Verteilleistung abgelehnt.
Erlangt die AZ-Service GbR erst nach Übernahme der Sendung Kenntnis davon,
wird schon jetzt die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung erkl�rt.
Bei telefonischer oder mündlicher Auftragserteilung wird keine Gewähr f�r die Richtigkeit
der Übermittlung übernommen.
Das Verteilunternehmen strebt eine Belieferung von 97 Prozent der erreichbaren zustellfähigen
Haushalte an.
Bei Orten unter 30 HH (Haushalten ohne Werbeverbot) kann nicht in jedem Fall eine Zustellung
durch den AG verlangt werden. Der AN ist jedoch bem�ht, dieses sicherzustellen.
Bei regelmä�igen Auftr�gen (grö�er einmal monatlich) werden mindestens 70 Prozent der Orte
bzw. Ortsteile unter 30 Haushalten bedient.
Eine Alleinverteilung und Sortimentsausschluss kann nicht zugesichert werden.
Wird eine davon abweichende Verteilart (z.B. selektiv) vereinbart, so erstreckt sich
die Verteilquote auf die bestmögliche Durchf�hrung.
Der Leistungsnachweis f�r die unadressierte Zustellung wird in Form eines Kontrollberichtes erstellt.
Als ausreichend werden dabei 3 Kontrolladressen pro 1.000 verteilter Exemplare angenommen.
Je weiterer vollen 10.000 Exemplare reichen 5 Kontrolladressen. Dazu werden Sichtkontrollen durchgeführt.
Eine Stra�e gilt als beliefert, wenn die überwiegende Anzahl der Häuser in derselben Stra�e
das Werbematerial erhalten hat.
Abweichend davon behält sich der AN die Option einer telefonischen Kontrollbefragung oder
als Nachweis der nicht länger als 3 Monate zurückliegende Qualitätsbericht eines
zertifizierten Dienstleisters vor.
Die Zustellnachweise werden nur nach Aufforderung und innerhalb einer Frist von 14 Tagen
nach letzten Zustelltag dem AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Danach gilt die Leistung als erbracht und anerkannt. Personenbezogene Kontrollberichte
und Kontrolldaten werden nach 3 Monaten vernichtet, es sei denn der Gesetzgeber sieht
eine kürzere Frist vor.
Zur Durchführung der Aufträge k�nnen Subunternehmer eingesetzt werden.
Die AZ-Service GbR haftet uneingeschr�nkt f�r deren Leistung.
Den Versand der Musterexemplare nimmt der AN für den AG mit der gebotenen Sorgfalt vor,
haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

Beanstandungen
Bei Beanstandungen durch den AG über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung
muss die Reklamation innerhalb von 4 Werktagen, fernm�ndlich oder schriftlich
bei der Vertriebsfirma nach dem letzten Verteiltag vorliegen.
Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler).
F�r den Eingang der Beanstandung wird dem AG bei jeder Beanstandung eine Reklamationsnummer
unter welcher der Mangel aufgeführt und bearbeitet wird mitgeteilt.
Abweichungen zum Inhalt und Umfang der Beanstandung sind innerhalb 24h mitzuteilen.
Sie muss den Ort, die Straße und den Reklamanten beinhalten. Die Daten werden vom AN
vertraulich behandelt.
Bei begründeten Beanstandungen ist die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren.
Eine Reklamation berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten erbrachten Leistung.
Eine Einzelreklamation gilt als unberechtigt, wenn die überwiegende Anzahl der Haushalte
im Umfeld des Reklamanten das Werbematerial empfangen hat.
Hat der AG zusätzliche Überprüfungen der Verteilleistungen in Auftrag gegeben, sowie im Falle
einer unsachlichen und unberechtigten Reklamation, können die hierfür entstanden Kosten dem AG
in Rechnung gestellt werden, wenn die Verteilleistung �ber 90 Prozent der erreichbaren Haushalte liegt.

Bei begründeten Beanstandungen des AG leistet das Vertriebsunternehmen angemessenen
Schadenersatz im Verhältnis zur Fehlleistung.
Bei Teilausdeckung in verschiedenen Gebieten können Reklamationen nicht in dem Ma�e
berücksichtigt werden.
Ergeben Haushaltsbefragungen nachweislich mehr als 10 Prozent Beanstandungen, so steht
dem AG das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug f�r das jeweilige Zustellgebiet zu.
Schadenersatz wird höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet.
Ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Erstattung von indirekten
und Folgeschäden, ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
Weitergehende Regressanspr�che sind ausgeschlossen.

Zahlung
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Bei erteiltem Bankeinzug und Vorauszahlung gewährt der AN 3 Prozent Skonto auf
den Rechnungsbetrag, jedoch, sofern auf der Rechnung ausgewiesen, ohne Kosten für Fracht,
Porto, Versicherung oder sonstiger Versandkosten.
Die Rechnung wird unter dem Tag der Verteilleistung ausgestellt.
Wechsel werden nicht angenommen.
Einem AG, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zur�ckbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
Die Rechte nach � 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der AN
seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschlu� eingetretenen oder
bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverh�ltnisse des AG gef�hrdet, so kann
der AN Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen
Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einstellen.
Diese Rechte stehen dem AN auch zu, wenn der AG trotz einer verzugsbegründeten Mahnung
keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz
der EZB zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Allgemeines
Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldete Verzögerungen
(Betriebsstörungen gleich welcher Art) haftet das Verteilunternehmen nicht f�r Termineinhaltung,
keine Haftung f�r Schäden oder Minderungen des Verteilgutes durch Witterungseinflüsse,
Brand, Bruch, Versand oder durch Dritte.
Nachträgliche Auftragsänderungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV
bearbeitet und gespeichert.
Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet
(gemä� Bundesdatenschutzgesetz).
Kontaktdaten aus Direktmarketing Aktionen werden immer 10 Werktage nach Fertigstellung
der Sendung gelöscht.
Bei widersprechenden AGB vom AG und AN haben die AGB des AN Vorrang und gelten ausschlie�lich.
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Eine unwirksame Bestimmung ist im Rahmen der Leitsätze des BGH durch eine solche zu ersetzen,
die in ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe ist.
Kündigung von Verträgen über regelmä�ig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist
von 3 Monaten zum Monatsschlu� eingereicht werden.
Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten mit Erteilung des Auftrages als anerkannt
und f�r beide Seiten rechtsverbindlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers.

Stand: Gültig seit 24. Februar 2012
 
 
 
Home | Haushaltwerbung | Werbebriefe | Schnelldrucker | Plakatwerbung | POS-Werbung | Eventsysteme | Crossmedial | Referenzen | Anfahrt | Newsletter | AGB | Jobs
Über uns | Kontakt | Datenschutz | Impressum
____________________________________________________________________________________________________________________________________
Copyright by AZ-Service, Meißen | Letzte Aktualisierung am 24.07.2014